Bildung von Sammelposten für GWG in WINLine ANBU seit 01.01.2008 in Deutschland Pflicht
Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat in Deutschland die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) gewaltig verändert. Für selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft, herstellt oder eingelegt werden, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung ein Sammelposten (Pool) zu bilden, bei Anschaffungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro netto je Wirtschaftsgut. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
Somit ist für jedes Wirtschaftsjahr ein neuer Sammelposten zu bilden, der unabhängig vom Zeitpunkt der Zugänge mit 20 % abgeschrieben wird. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, darf der Sammelposten nicht entsprechend vermindert werden.
GWG - Sammelposten
Um die GWGs in WINLine Anlagenbuchhaltung einfach und unkompliziert erfassen zu können, gibt es für Mandanten mit dem Landeskennzeichen "Deutschland" ein neues Kennzeichen „Poolabschreibung" im Anlagenstamm.
Anlagen mit diesem Kennzeichen werden im Prinzip abgeschrieben wie Anlagen mit Kennzeichen „0": Es wird eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, lineare Abschreibung und Ganzjahres-AfA vorgeschlagen. Die Besonderheit ist die Behandlung der Abgänge. Diese haben nur in der handelsrechtlichen Abschreibung eine Auswirkung, dort wird der Abgang sofort verbucht. Steuerrechtlich dürfen diese Anlagen erst nach fünf Jahren ausscheiden.
In WINLine ANBU wird in jedem Wirtschaftsjahr ein Sammelposten für die GWGs als Hauptanlagegut mit dem Poolkennzeichen und ohne Anschaffungswert angelegt. Die einzelnen GWGs werden als Subanlagen zu dieser Hauptanlage erfasst.
Durch das Poolkennzeichen wird die notwendige Darstellung eines Abgangs innerhalb der 5 Jahre korrekt dargestellt. Handelsrechtlich wird das GWG im Abgangsjahr als Abgang ausgewiesen und in den Folgejahren nicht mehr abgeschrieben. Steuerrechtlich wird der Abgang innerhalb der 5 Jahre "ignoriert" und das GWG wird komplett 5 Jahre abgeschrieben.
In den Auswertungen werden alle GWGs einzeln aufgeführt.
Wahlweise kann der Sammelposten in den Auswertungen aber auch nur als Summenzeile ohne die einzelnen GWGs dargestellt werden. Hierfür muss die Checkbox "nur Inventarsummen" in der Listenselektion aktiviert werden.
Abzugsbetrag
Im § 7g EStG ist geregelt, wie im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts der für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag behandelt werden muss.
Wenn ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, gibt es in WINLine Anlagenbuchhaltung jetzt die Möglichkeit, einen Abzugsbetrag bei der Erfassung des Wirtschaftsgutes im Anlagenstamm zu hinterlegen.
Für Mandanten mit dem Landeskennzeichen "Deutschland" gibt es im Anlagenstamm anstelle der "Stillen Rücklage" das Feld "Abzugsbetrag". Der Abzugsbetrag wird vom Anschaffungswert abgezogen und daraus der Historische Stand Anfang im Anlagenverzeichnis berechnet.
Die um den Abzugsbetrag verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) ist die Berechnungsgrundlage für die steuerrechtliche und handelsrechtliche Abschreibung und für die Sonderabschreibung.
In den Auswertungen wird der gesamte Anschaffungswert und der um den Abzugsbetrag verminderte Historische Stand Anfang ausgegeben.
Im Anlagenverzeichnis und im Anlagenspiegel kann der Abzugsbetrag aus der Variable 134/49 angedruckt werden. Die zugehörige Summenvariable ist 0/82.
Die Sammelpostenbildung für GWGs können ab WINLine Version 8.6 (1212) erfasst werden.